Wahlkarten bequem online beantragen

Wahlkarten Symbolfoto

Zum ersten Mal ist es bei einer Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl möglich, mittels Briefwahl die Stimme abzugeben.

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahlrecht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Wahlrechtes im Wege der Briefwahl beantragen.

Wo und bis zu welchem Zeitpunkt können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag schriftlich (= Donnerstag, 4. März 2010) oder mündlich spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag (= Dienstag, 9. März 2010) bei der Gemeinde Axams zu stellen.
Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenn teschnischen Möglichkeiten auch telegrafisch, fernschriftlich, mit Telefax, elektronisch per E-Mail oder mit dem Online-Formular der Gemeinde Axams eingebracht werden.

Also, Wahlkarten können ab sofort (am einfachsten über das Online-Formular) beantragt werden, jedoch können die Wahlkarte von der Gemeinde Axams frühestens ab dem 4. März 2010 zugesandt werden.
Grund dafür: Am 3. März 2010 erfolgt die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge durch die Gemeindewahlbehörde und erst dann können die Stimmzettel gedruckt werden.

Wichtiger Hinweis:
Wahlkarten MÜSSEN mittels Postweg an die Gemeinde Axams übermittelt werden. Das Abgeben der Wahlkarte im Gemeindeamt bzw. das Einwerfen der Wahlkarte in den Gemeindebriefkasten ist laut der Tiroler Gemeindewahlordnung NICHT zulässig (solche Wahlkarten sind UNGÜLTIG!).

Online Formular zur Beantragung einer Wahlkarte

 

03.02.2010