Ausgleichsabgabe Spielplätze

Zuständig

Aufgrund des § 23 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes erhebt die Gemeinde Axams eine Ausgleichsabgabe für Spielplätze. Die Ausgleichsabgabe für Spielplätze beträgt je erteilter Befreiung (siehe dazu auch Ausgleichsabgabenverordnung für Spielplätze):

  • 7 bis 12 Wohnungen: 5.000,- Euro
  • 13 bis 24 Wohnungen: 10.000,- Euro
  • 25 bis 50 Wohnungen: 15.000,- Euro
  • mehr als 50 Wohnungen: 25.000,- Euro