Aufgrund des § 3 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes erhebt die Gemeinde Axams eine Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgabe für Stellplätze beträgt je erteilter Befreiung 5.220,- Euro (siehe dazu auch Ausgleichsabgabenverordnung für Stellplätze).