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Eheschließung
Mitzubringen sind:
Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunden aller Vorehen
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit ab dem 16. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 11 EheG
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig
Kontaktdaten von Michael Happ
Standesbeamter
Michael Happ
Sylvester-Jordan-Straße 12
6094 Axams
Tel:
+43 5234 68410
Fax: +43 5234 68410 177
standesamt@axams.gv.at
1. Stock, Zimmer 11
Kontaktdaten von Renate Falschlunger
Mitarbeiterin Bürgerservice
Renate Falschlunger
Sylvester-Jordan-Straße 12
6094 Axams
Tel:
+43 5234 68110 61
Fax: +43 5234 68110 161
buergerservice@axams.gv.at
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