Aufgrund des § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz erhebt die Gemeinde Axams einen Erschließungsbeitrag (siehe dazu auch die Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages).
Der Erschließungsbeitragssatz wurde für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich mit 6,0 % des für die Gemeinde Axams von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgelegten Erschließungskostenfaktors bestimmt. Daher: