Erschließungsbeitrag

Zuständig

Aufgrund des § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz erhebt die Gemeinde Axams einen Erschließungsbeitrag (siehe dazu auch die Verordnung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages).

Der Erschließungsbeitragssatz wurde für das gesamte Gemeindegebiet einheitlich mit 6,0 % des für die Gemeinde Axams von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung festgelegten Erschließungskostenfaktors bestimmt. Daher:

  • Bauplatzanteil: 23,49 Euro (je m² der Bemessungsgrundlage)
  • Baumassenanteil: 10,96 Euro (je m³ der Bemessungsgrundlage)