Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von der Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühr je Urkunde: € 8,60
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