Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Die Gemeinde Axams beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes Tirol und gewährt an eigenberechtigte österreichische StaatsbürgerInnen und ihnen im Sinne der Bestimmungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 gleichgestellte Personen (z.B. UnionsbürgerInnen), zur Milderung der Wohnungsaufwandsbelastung eine Beihilfe. 

Die Gemeinde Axams ist bereit, 20 % der Kosten für die vom Land Tirol in Abstimmung mit der Gemeinde Axams gewährten Mietzins- und Annuitätenbeihilfen zu tragen. 

Die aktuelle Fassung der Richtlinien, zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2023, finden Sie in der nachstehenden PDF-Datei:

Richtlinie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Axams (109 KB) - .PDF

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