Parkabgabe - Einhebung einer Abgabe für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen

Für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen auf den nachstehend bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist eine Abgabe zu entrichten.

gebührenpflichtige Kurzparkzonen:
Die Abgabenpflicht gilt auf folgenden gebührenpflichtigen Kurzparkzonen:

a) südlich der Fahrbahn der Sylvester-Jordan-Straße, beginnend westlich des Alten- und Pflegeheimes „Haus Sebastian“ und von dort dorfeinwärts bis zur östlichen Ausfahrt des Parkplatzes zwischen dem Alten- und Pflegeheim „Haus Sebastian“ und der Hauptschule. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die drei Parkplätze im Bereich der westlichen Außenwand des Alten- und Pflegeheimes „Haus Sebastian“ auch von der Kurzparkzone umfasst sind;

b) am Parkplatz zwischen Alten- und Pflegeheim „Haus Sebastian“ und Hauptschule;

c) in der Tiefgarage des Alten- und Pflegeheimes „Haus Sebastian“;

d) am Parkplatz westlich des Alten- und Pflegeheimes auf dem nördlichen Teil des Grundstückes Nr. 2095;

e) nördlich der Fahrbahn des Lindenweges, beginnend westlich des Einganges der Polytechnischen Schule und der Sonderschule bis zur Westgrenze des Grundstückes Nr. 2092.

Bemessungsgrundlage und Höhe der Parkabgabe

In den vorher bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzonen beträgt
die Parkabgabe:

für die erste Stunde ...................................................................30 Cent
für jede weitere halbe Stunde .....................................................30 Cent

für Monatskarten:
a) für Lehrer mit voller Lehrverpflichtung  an den Axamer Schulen...10,- €
b) für Vollbeschäftigte an den Axamer Schulen ..............................10,- €
c) für Vollbeschäftigte im Kindergarten in der Volksschule ...............10,- €
d) für Vollbeschäftigte im Alten- und Pflegeheim „Haus  Sebastian"...10,- €
e) für Vollbeschäftigte im Schülerhort der Gemeinde Axams ...........10,- €
f) für Lehrer mit einer Lehrverpflichtung bis zu 50 %
an den Axamer Schulen .............................................................. 5,- €
g) für nicht Vollbeschäftigte an den Axamer Schulen ...................... 5,- €
h) für nicht Vollbeschäftigte im Kindergarten in der Volksschule ...... 5,- €
i) für nicht Vollbeschäftigte im Alten- und Pflegeheim
„Haus Sebastian“ ........................................................................ 5,- €
j) für nicht Vollbeschäftigte im Schülerhort der Gemeinde Axams......5,- €
k) regelmäßige Besucher von Insassen

Rechtsgrundlage: Finanzausgleichgesetz FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, Gemeinderatsbeschluss vom 25.8.2008
des Alten- und Pflegeheimes „Haus Sebastian“ ....................... ......10,- €