Schulstarthilfe

Die Schulstarthilfe des Landes Tirol soll den Familien den Schulstart ihrer Kinder im Pflichtschulalter von 6 bis 15 Jahren erleichtern. Der Zuschuss beträgt € 145,35 pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt.

Einreichfrist für das laufende Schuljahr ist jeweils der 30. September. Eine verspätete Einreichung ist aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich. 

Erstansuchen sind von der Gemeinde Axams zu bestätigen. Ein bestimmtes Familiennettoeinkommen darf nicht überschritten werden. Das Ansuchen erhalten Sie im Gemeindeamt Axams oder zum Download im Internet auf der Landesseite unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familienreferat/foerderungen/schulstarthilfe/

 

Zuschuss der Gemeinde Axams:

Die Gemeinde Axams leistet auch einen Förderbeitrag und stockt die Landesförderung um 50% auf. Das heißt, jene Familien, die vom Land Tirol die Schulstarthilfe beziehen, bekommen von der Gemeinde Axams einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 72,68.-.

Ansuchen für den Gemeindezuschuss liegen im Gemeindeamt Axams bei Herrn Martin Leis auf. Es ist lediglich ein Nachweis über den Bezug der Landesförderung (z.B. Kontoauszug) erforderlich.  

Richtlinien (59 KB) - .PDF