ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen 
  • einen geeigneten Authentifizierungsfaktor besitzen (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
  • die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben

…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.

Hinweis

Ob Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. Dieselbe Info sehen Sie auch in der App „Digitales Amt“, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signaturzertifikatsdaten einsehen” öffnen.

Wenn Ihre ID Austria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion).

Voraussetzungen

Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Anmeldung mit SMS-TAN wird nicht mehr unterstützt. 

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Fall 1: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“
Fall 2: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria im Web

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Am Freitag, den 28.8.2015, wurde der Axamer Andreas Leis am Landesgericht Innsbruck als gerichtlich beeideter Ortsschätzmann für den Sprengel des Bezirksgerichtes Innsbruck angelobt.

Verlassenschafts- und Privatgutachten mit folgenden Fachgebieten

  • Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung forstwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung Wohnhäuser (Baugründe) Schätzung von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen (für Möbel und Metallwaren)