Partnerschaftsurkunde

Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Partnerschaftsurkunde enthält

  • die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
  • ihr Geschlecht,
  • den Tag und Ort ihrer Geburt,
  • den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
  • die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
  • das Datum der Ausstellung und
  • die Namen der Beamtin/des Beamten.

Hinweis

Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Am Freitag, den 28.8.2015, wurde der Axamer Andreas Leis am Landesgericht Innsbruck als gerichtlich beeideter Ortsschätzmann für den Sprengel des Bezirksgerichtes Innsbruck angelobt.

Verlassenschafts- und Privatgutachten mit folgenden Fachgebieten

  • Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung forstwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung Wohnhäuser (Baugründe) Schätzung von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen (für Möbel und Metallwaren)