Adressänderung: Zivildienstserviceagentur

Zivildiener sollten eine Adressänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben unter Beifügung der Bestätigung der Meldung (Brief, Fax oder E-Mail). Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate besteht für Zivildienstpflichtige die gesetzliche Verpflichtung, die Adressänderung der Zivildienstserviceagentur mitzuteilen. Ein Auslandsaufenthalt ist jedoch nicht mehr zu melden, wenn der Zivildienst vollständig abgeleistet wurde.Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Am Freitag, den 28.8.2015, wurde der Axamer Andreas Leis am Landesgericht Innsbruck als gerichtlich beeideter Ortsschätzmann für den Sprengel des Bezirksgerichtes Innsbruck angelobt.

Verlassenschafts- und Privatgutachten mit folgenden Fachgebieten

  • Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung forstwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung Wohnhäuser (Baugründe) Schätzung von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen (für Möbel und Metallwaren)