Meldungen nach dem Todesfall

Hinweis

Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.

Folgende Stellen sind darüber hinaus zu verständigen:

Meldung des Todesfalls an:

Weiterführende Links

Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Inneres

Am Freitag, den 28.8.2015, wurde der Axamer Andreas Leis am Landesgericht Innsbruck als gerichtlich beeideter Ortsschätzmann für den Sprengel des Bezirksgerichtes Innsbruck angelobt.

Verlassenschafts- und Privatgutachten mit folgenden Fachgebieten

  • Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung forstwirtschaftlicher Liegenschaften
  • Schätzung Wohnhäuser (Baugründe) Schätzung von gewöhnlichen Gebrauchsgegenständen (für Möbel und Metallwaren)