Legalisator

Was ist ein Legalisator?
Ein Legalisator ist eine Person, die in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg in Grundbuchsangelegenheiten die Echtheit von Unterschriften bestätigen (beglaubigen) darf. Diese Tätigkeit betrifft nur die Unterschrift von Privatpersonen, sie ist in anderen Bundesländern Notaren und anderen Stellen (Gerichten, Vermessungsämtern, anderen Behörden) vorbehalten. Die Angelegenheiten der Legalisatoren gehören zur Justizverwaltung, die in der Geschäftsordnung der Gerichte näher geregelt ist. Legalisatoren werden auf Vorschlag des Gemeindevorstandes durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Innsbruck bestellt und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Geschichtliches
Bei der Neuordnung des Grundbuchverfahrens im 19. Jahrhundert gab es in manchen Gegenden Tirols und Vorarlbergs nicht genug Notare und andere Stellen, um solche Beglaubigungen durchführen zu können. Zudem wäre die Zufahrt zu diesen Stellen aus den viele Kilometer langen Tälern unzumutbar lang gewesen, um bloß durch persönliches Erscheinen eine Unterschrift beglaubigt erhalten zu können.

Gebühren
Die Legalisatoren dürfen für ihre Tätigkeit Gebühren einheben, die in einer Verordnung des Justizministeriums geregelt sind. Die Legalisierungsgebühr richtet sich nach der Höhe des im Vertrag genannten Betrages.

Zuständig


Heinrich Happ
Kontaktdaten von Heinrich Happ
Heinrich Happ
Tel: +43 664 4774115
h.happ@aon.at